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   VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437   

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VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437 (https://dejure.org/2020,8114)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437 (https://dejure.org/2020,8114)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. März 2020 - AN 9 K 19.02437 (https://dejure.org/2020,8114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 4a Abs. 3 Nr. 2, § 6 Abs. 2, Abs. 3, § 15; BayBO Art. 55, Art. 81
    Nutzungsänderung der Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager

  • rewis.io

    Nutzungsänderung Teilfläche eines Vereinslokals zu Wettbüro und Lager

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Ansbach, 21.10.2015 - AN 9 K 14.00663

    Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Wettbüro

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Gegen den Bescheid vom 27. März 2014 wurde unter dem Aktenzeichen AN 9 K 14.00663 Klage erhoben.

    Im Verfahren AN 9 K 14.00663 fand am 21. Oktober 2015 ein Augenschein statt.

    Mit Urteil vom 21. Oktober 2015 wurde die Klage im Verfahren AN 9 K 14.00663 als unbegründet abgewiesen.

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, sowie der beigezogenen Gerichtsakte im Verfahren AN 9 K 14.00663 und der beigezogenen Behördenakten.

    1.2.2 Das streitgegenständliche Vorhaben erreicht, unabhängig davon, ob man Wettbüro und verbleibendes Vereinslokal als betriebliche Einheit betrachtet oder diese getrennt behandelt (vgl. hierzu BVerwG U.v. 27.4.1993 - 1 C 9/92 - juris Rn. 15; VG Ansbach U.v. 21.10.2015 - AN 9 K 14.00663 - juris), nicht den in der Rechtsprechung als wesentlich erachteten Schwellenwert von 100 m² (siehe zur Anwendung des Schwellenwertes BayVGH U.v. 24.3.2011 - 2 B 11.59 - juris).

  • BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Die Gemeinde kann ihr "Vertragsabschlussermessen" auch zur Verfolgung städtebaulicher Zwecke, die sie mit dem Instrumentarium des BauGB und der BauNVO allein nicht erreichen kann, einsetzen und es ist ihr unbenommen, das Instrumentarium der Stellplatzablösung mit der Intention zu handhaben, hierdurch eine nach ihren städtebaulichen Zielvorstellungen vorzugswürdige bauliche Entwicklung zu fördern (vgl. BVerwG, B. v. 27.9.1983 - 4 B 122/83 - juris Rn. 6; B. v. 4.9.1986 - 4 B 186/86 410 - juris Rn. 3 f.).

    Die Gemeinde ist insbesondere nicht gehindert, die Ablösung für ein Vorhaben zu verweigern, selbst wenn es bebauungsrechtlich zulässig sein sollte (BVerwG, B. v. 27.9.1983 - 4 B 122/83 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300

    Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Damit ist die für ein Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB erforderliche bodenrechtliche Relevanz zu bejahen (vgl. BVerwG U.v. 31.8.1973 - IV C 33/71 - juris; BayVGH B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 32).

    Die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Sitzgruppen oder TV-Bildschirmen, das Bereitstellen von Getränken und Speisen oder das Vorhalten von Unterhaltungsspielen sind keine unabdingbaren Voraussetzungen für das Vorliegen eines als Vergnügungsstätte zu qualifizierenden Wettbüros, aber weitere Indizien hierfür (vgl. zum Ganzen BayVGH B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - juris Rn. 15; B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 8; B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 15 CS 15.9

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung einer Wettannahmestelle als

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass Wettbüros als Vergnügungsstätten zu behandeln sind, wenn sie - so wie hier - anders als bloße Wettannahmestellen wie für Lotto und Toto auch der kommerziellen Unterhaltung dienen (vgl. BayVGH B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - NVwZ-RR 2015, 774 ff.; BayVGH B.v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2377 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Sitzgruppen oder TV-Bildschirmen, das Bereitstellen von Getränken und Speisen oder das Vorhalten von Unterhaltungsspielen sind keine unabdingbaren Voraussetzungen für das Vorliegen eines als Vergnügungsstätte zu qualifizierenden Wettbüros, aber weitere Indizien hierfür (vgl. zum Ganzen BayVGH B.v. 21.5.2015 - 15 CS 15.9 - juris Rn. 15; B.v. 15.1.2016 - 9 ZB 14.1146 - juris Rn. 8; B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 07.02.1994 - 4 B 179.93

    Bewertungsmerkmale zur Bestimmung der überwiegenden Prägung durch gewerbliche

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG B.v. 7.2.1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
  • BVerwG, 04.09.1986 - 4 B 186.86

    Baurecht - Stellplatz - Ablösevertrag

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Die Gemeinde kann ihr "Vertragsabschlussermessen" auch zur Verfolgung städtebaulicher Zwecke, die sie mit dem Instrumentarium des BauGB und der BauNVO allein nicht erreichen kann, einsetzen und es ist ihr unbenommen, das Instrumentarium der Stellplatzablösung mit der Intention zu handhaben, hierdurch eine nach ihren städtebaulichen Zielvorstellungen vorzugswürdige bauliche Entwicklung zu fördern (vgl. BVerwG, B. v. 27.9.1983 - 4 B 122/83 - juris Rn. 6; B. v. 4.9.1986 - 4 B 186/86 410 - juris Rn. 3 f.).
  • VGH Bayern, 06.02.2013 - 2 ZB 11.2321

    Ernstliche Zweifel; Spielhalle; faktisches Mischgebiet; überwiegend gewerblich

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Andererseits kann nicht allein wegen einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (vgl. BVerwG B.v. 7.2.1994 - 4 B 179/93 - NVwZ-RR 1994, 486; BayVGH B.v. 6.2.2013 - 2 ZB 11.2321 - juris).
  • VG München, 18.11.2013 - M 8 K 12.5721

    Nutzungsänderung eines Ladens zu einem Wettbüro; fehlender Stellplatznachweis;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, S. 246; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - BeckRS 2014, 49968 - beck-online).
  • VGH Bayern, 15.03.1990 - 2 B 89.336
    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Er muss vielmehr mit einer gesonderten Leistungsklage gegenüber der Gemeinde verfolgt werden (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1990 - 2 B 89.336 - BayVBl 1991, S. 246; VG München, U.v. 18.11.2013 - M 8 K 12.5721 - BeckRS 2014, 49968 - beck-online).
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437
    Damit ist die für ein Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB erforderliche bodenrechtliche Relevanz zu bejahen (vgl. BVerwG U.v. 31.8.1973 - IV C 33/71 - juris; BayVGH B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 2 B 11.59

    Erweiterung einer kerngebietstypischen Spielhalle im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - 7 A 880/16

    Zurückweisung eines Bauantrags; Erteilung einer Baugenehmigung bzw. eines

  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146

    Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens

  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2377

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Bauantrag für ein Wettbüro;

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 1 ZB 09.1971

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 9 K 19.01782

    Vorbescheid für Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank in Shop für

    Selbst bei einer gewerblichen Nutzung der Erdgeschosse könne nicht schon eine überwiegende gewerbliche Prägung angenommen werden (VG Ansbach, U.v. 11.03.2020 - AN 9 K 19.02437 - unter Verweis auf BVerwG, B.v. 07.02.1994 - 4 B 179/93).
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